Brauchen Sie Unterstützung beim Punkteübernahme in Flensburg? Bei uns können Sie schnell, einfach und sicher Ihre Flensburger Punkte übernehmen lassen. Unsere langjährige Erfahrung und diskrete Arbeitsweise garantieren Ihnen einen reibungslosen Ablauf. Vertrauen Sie auf unseren Service, wenn es um die Übernahme von Punkten geht!
Der Punktehandel in Flensburg sorgt immer wieder für Diskussionen. Viele Betroffene fragen sich, ob das Punkte übernehmen lassen oder der Handel mit Punkten strafbar ist. Fachanwalt Uwe Lenhart erklärt: „Selbstbezichtigung in Bußgeldsachen ist straflos.“ Der Punktehandel Flensburg ist kein neues Phänomen – bereits vor rund neun Jahren berichtete AUTO BILD über ähnliche Angebote auf Online-Plattformen wie eBay. Diese wurden zwar entfernt und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) leitete mehr als 60 Strafanzeigen ein, doch die Verfahren wurden eingestellt und die Händler blieben ohne Strafe.
Seitdem hat sich wenig geändert. Auch wenn die Bundesländer angaben, Anhörungsbögen genauer zu prüfen, ist dies angesichts von rund vier Millionen Bußgeldverfahren jährlich kaum umzusetzen.
Viele meiner Mandanten stellen die Frage, ob der Punktehandel Flensburg strafbar ist. Das KBA verbreitet die Ansicht, der Punktehandel sei eine „unmittelbare Falschbeurkundung“ gemäß § 271 Strafgesetzbuch (StGB). Doch das KBA ist weder eine strafrechtliche Instanz noch eine juristische Institution, die diese rechtliche Bewertung vornehmen kann.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat diesbezüglich klargestellt, dass der Punktehandel nach geltendem Recht nicht unter Strafe steht. Eine Staatsanwältin der Schwerpunktstaatsanwaltschaft bestätigte dies in einer Sendung des deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Auch wenn das KBA gegen die Umgehung staatlicher Sanktionen ist, wird im Internet viel Falsches über den Punktehandel Flensburg verbreitet.
„Wenn das Punktekonto voll ist und die nächste Strafe droht, überlegen viele, ihre Punkte auf eine andere Person zu übertragen“, erklärt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. „Wer dann die falsche Person als Fahrer benennt, riskiert eine strafbare falsche Verdächtigung.“
Demuth warnt: „Das kann ernsthafte Folgen haben, denn die Strafe für falsche Verdächtigung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.“
Wenn der Betroffene jedoch nur den Anhörungsbogen einer anderen Person übergibt, diese darin den Verstoß zugibt und der Bogen von dieser Person an die Bußgeldstelle zurückgesendet wird, entfällt die Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung. In diesem Fall bezichtigt sich die Ersatzperson nur selbst einer Ordnungswidrigkeit.
Der „Strohmann“ macht sich also durch die Selbstbezichtigung im Bußgeldverfahren nicht wegen falscher Verdächtigung strafbar. Auch eine Strafvereitelung kommt nicht in Betracht, da es sich nur um Ordnungswidrigkeiten handelt.
Im Rahmen des Punktehandels in Flensburg wird weitgehend anerkannt, dass es sich nicht um Betrug handelt. Der Punktehandel Flensburg führt zu keinem Vermögensnachteil der Behörde, weshalb der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt ist.
Der Straftatbestand der falschen Verdächtigung wird nicht erfüllt. Nur wer einem anderen fälschlicherweise eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit unterstellt, macht sich strafbar. Im Falle des Punkte Übernehmens beschuldigt der tatsächliche Fahrer niemanden, sondern die Ersatzperson bezichtigt sich selbst. Eine Selbstbezichtigung im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit ist nicht strafbar, sodass der Vorwurf der falschen Verdächtigung rechtlich nicht haltbar ist.
Auch der Tatbestand der Urkundenfälschung ist beim Punktehandel Flensburg nicht gegeben. Urkundenfälschung tritt auf, wenn eine unechte Urkunde erstellt oder eine echte Urkunde verfälscht wird. Das Kraftfahrt-Bundesamt und die Bußgeldbehörden erstellen jedoch keine „öffentlichen Urkunden“ im strafrechtlichen Sinne, weshalb keine Urkundenfälschung vorliegt.
Beim Punktehandel Flensburg handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb kommt der Straftatbestand der Strafvereitelung nicht zur Anwendung. Es geht hier nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, sondern um Bußgelder und Punkte, die nicht die Schwere von Straftaten erreichen.
Fazit: Der Punktehandel Flensburg – Legal, wenn korrekt durchgeführt
Die rechtlichen Bewertungen der Fachanwälte verdeutlichen, dass der Punktehandel Flensburg nicht automatisch strafbar ist, wenn er korrekt durchgeführt wird. Der Punkteübernahme-Prozess ist dann rechtlich unbedenklich, wenn sich die Ersatzperson lediglich selbst einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt und die Behörde keine falschen Verdächtigungen erhebt.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und andere Institutionen mögen gegen den Punktehandel Flensburg sein, aber nach aktuellem Stand der Rechtsprechung ist der Punktehandel nicht strafbar, solange er nicht mit betrügerischen Handlungen verbunden ist. Wichtig ist, dass der Prozess transparent und korrekt durchgeführt wird, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen.
Wenn Sie mehr über den Punktehandel Flensburg erfahren möchten, stehen wir Ihnen als Experten für Verkehrsstrafrecht zur Seite. Wir beraten Sie umfassend zum Thema Punkte übernehmen lassen und stellen sicher, dass alle Schritte rechtlich korrekt durchgeführt werden. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Fachanwälten beraten.
Diese Seite wird durch Cloudflare geschützt.
©2024 FLENSBURG PUNKTEHANDEL. Alle Rechte vorbehalten